BO Kraft

Untersuchungen zur „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)


Gerne führen wir Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.

Unsere GTÜ-Prüfingenieur von der GTÜ-Prüfstelle Alfter helfen Ihnen gerne weiter.

Terminvereinbarungen nehmen wir gerne entgegen.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer +49 (0) 15 23 73 511 56