Schadens- und Unfallgutachten

Wir finden für jeden Kfz-Schaden die richtige Lösung, damit Sie zufrieden sind.

Wichtig bei einen vorhanden Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z. B. das KFZ-Sachverständigenbüro Jan Schumacher in Alfter als GTÜ-Partner, zur Schadenersatzleistung führt.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren qualifizierten GTÜ-Sachverständigen.
Eine Schadensbegutachtung an Ihrem Fahrzeug ist je nach Umfang des Schadens vor Ort bei Ihnen oder auch an unserer GTÜ-Prüfstelle in Alfter möglich.

Sie erreichen uns unter der Service-Rufnummer: +49 (0) 15 23 73 511 56

Schadengutachten (Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- und Wildschaden)

Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Sie haben

  • die freie Wahl des Gutachters
  • das Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen

Kaskoschaden/Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.